Es muss bei der eigenbedarfskündigung konkret benannt werden für wen der eigenbedarf gilt. Für den vermieter selbst für die tochter und ihren lebensgefährten etc sollte der vermieter mehrere wohnungen besitzen muss nachvollziehbar begründet werden warum die eigenbedarfskündigung genau für diese wohnung erfolgt. Weigert sich der mieter die wohnung zum entsprechend festgelegten zeitpunkt zu räumen hat der vermieter die möglichkeit eine räumungsklage zum eigenbedarf anzustreben.