Bei der berechnung der kündigungsfrist eines wohnraummietverhältnisses soll nach der rechtsprechung des bundesgerichtshofes der samstag als werktag dann mitzuzählen sein wenn nicht der letzte tag der karenzfrist des 573 abs. Wählen sie zunächst das datum aus zu dem der vertrag gekündigt werden soll. Die kündigung muss spätestens am dritten werktag eines.