Ordentliche kündigung oder fristlose kündigung der vermieter darf nicht frei darüber entscheiden wann das mietverhältnis beendet ist. Die kündigung von wohn oder geschäftsräumen muss der vermieter den mieterinnen und mietern schriftlich und auf einem amtlich genehmigten formular zustellen. So ist eine kündigung ohne wirksame kündigungsgründe daher immer unwirksam.