Das ist der fall wenn der arbeitgeber bei ausspruch der kündigung selbst ein mindestmaß an sozialer rücksichtnahme außer acht gelassen hat. Jedoch ist zu beachten dass dieser schwellenwert bis 2004 bei nur fünf arbeitnehmern lag. Kündigung und kündigungsschutz im kleinbetrieb in einem kleinbetrieb greift das übliche kündigungsschutzgesetz nicht.